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Fallbsp.Geschäftsunfähigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:54 Do 16.06.2011
Autor: susl1010

Aufgabe
2. T. ist 20 Jahre alt, aber aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung
geschäftsunfähig. Er lebt in einer betreuten Wohngruppe.
T. bittet den Sozialpädagogen Jura um Geld (€ 3,00), um sich bei McDonalds einen Hamburger holen zu können. Jura gibt ihm das Geld (€ 10,-) – schließlich ist bald Abendbrotzeit – T. geht damit zum Bäcker um die Ecke, der eine Softeismaschine besitzt und holt sich für € 3,00 ein Softeis.

a. Konnte der Bäcker wirksam das Eis an T. verkaufen??

b. Wäre Ihre Lösung eine andere, wenn T. sich von dem Geld eine Flasche Bier und ein Softporno-„Blättchen“ für insgesamt € 9,25 gekauft hätte.

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Kann mir jemand helfen auf dieses Beispiel die Subsumtionstechnick anzuwenden?

        
Bezug
Fallbsp.Geschäftsunfähigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:01 Fr 17.06.2011
Autor: mmhkt

Guten Morgen,
zu den Fragen siehe []hier, Abschnitt "§ 105a BGB".

Weil ich in diesen Dingen kein Experte bin nur ein Hinweis: Übungsbeispiele zur Subsumtionstechnik gibts []hier.

Zum guten Schluss: streiche das letzte "c" bei "Subsumtionstechnick".

Schönen Gruß
mmhkt

Bezug
        
Bezug
Fallbsp.Geschäftsunfähigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:40 Fr 17.06.2011
Autor: Josef

Hallo susl1010,


[willkommenvh]


> 2. T. ist 20 Jahre alt, aber aufgrund einer schweren
> psychischen Erkrankung
>  geschäftsunfähig. Er lebt in einer betreuten Wohngruppe.
> T. bittet den Sozialpädagogen Jura um Geld (€ 3,00), um
> sich bei McDonalds einen Hamburger holen zu können. Jura
> gibt ihm das Geld (€ 10,-) – schließlich ist bald
> Abendbrotzeit – T. geht damit zum Bäcker um die Ecke,
> der eine Softeismaschine besitzt und holt sich für €
> 3,00 ein Softeis.
>  
> a. Konnte der Bäcker wirksam das Eis an T. verkaufen??
>  


"Die Geschäftsunfähigkeit ist in § 104 Nr. 1 und Nr. 2 BGB geregelt.
Geschäftsunfähig ist man weiterhin bei einer dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB).
Als Rechtsfolge der Geschäftsunfähigkeit ergibt sich nach § 105 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Nichtigkeit der abgegeben Willenserklärung.

Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden kann, so wird das zunächst nach § 105 Abs. 1 BGB nichtige Rechtsgeschäft nach § 105 BGB hinsichtlich Leistung und Gegenleistung wirksam, wenn beide Vertragspartner diese Leistungen erbracht haben. diese Regelung verbessert die rechtliche und soziale Stellung geistig behinderter Mitbürger." [1]



> b. Wäre Ihre Lösung eine andere, wenn T. sich von dem
> Geld eine Flasche Bier und ein Softporno-„Blättchen“
> für insgesamt € 9,25 gekauft hätte.


Geschäfte des täglichen Lebens, das mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden kann werden wirksam.
Beispiel: Kauf von Nahrungs- und Genussmitteln, von kosmetischen Artikeln, Textilien oder Presseerzeugnissen, aber auch die Inanspruchnahme  einfacher Dienstleistungen fällt darunter (Friseur, Kino, öffentliche Verkehrsmittel). [1]



[1] Bürgerliches Recht; Band 2; Bayerische Verwaltungsschule; Rüdiger Sklarzik, Seite 30


Viele Grüße
Josef


Bezug
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