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Kündigungsfristen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:27 Mo 31.01.2011
Autor: Natalia

Hallo ihr Lieben, ich habe mal hier eine Aufgaben zu Kündigungsfristen. Ich komme aber leider mit den Berechnungen nicht klar.

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Die MaxMuster KG muss infolge Arbeitsmangels einigen Mitarbeitern gegenüber die Kündigung aussprechen. Den betroffenen Mitarbeitern gehen de Kündigungen am 15.03.2000 zu.


Bernd Albers, 48 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 16 Jahren
Andrea Bertram, 28 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 6 Jahren
Karl Cholewa, 35 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 3 Monaten in der Probezeit
Claudia Deterding, 24 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 2 Jahren
Helmut Ehlebracht, 50 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 21 Jahren
Dietrich farnholz, 38 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 8 Jahren

a) Ermiiteln Sie in diesem Zusammenhang das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für:
aa) Andrea Bertram (2 Monate) 15.05.2010
 hier sagt mein Lösungsbuch 30.04.2000
 Wie kommen die darauf? Es sind doch 2 Monate Kündigungsfrist
ab) Claudia Deterding (1 Monat?)
 hier weiß ich nicht, ob es für unter 25jährige andere Bestimmungen gibt
ac) Helmut Ehlebracht (3 Monate)
ad) Dietrich Farnholz (3 Monate)

Hier bin ich mir so unsicher, was das Datum der Beendigung angeht. Die Kündigungsfristen habe ich in die Klammern geschrieben.





b) zu welchen Datum können
ba) Bernd Albers
bb) Karl Cholewa
ihr Arbeitsverältnis kündigen?

Hier denke ich gilt immer 1 Monat oder? Der Arbeitnehmer kann doch bestimmt bis zum 15 oder 30 eines Monats kündigen oder?


Ich hoffe jemand kann mir die Berechnungen erklären. Die Lösungen habe ich alle vor mir. Ich weiß aber nicht, wie ich auf die Lösungen komme.

Wenn Ihr mir helfen könntet wäre ich echt dankbar.

LG
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
Kündigungsfristen: Hinweise
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:37 Mo 31.01.2011
Autor: Loddar

Hallo Natalia!


Die Fristen ergeben sich gemäß []BGB § 622.

"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Daher können z.B. für Andrea Bertram auch nur 3 Jahre Betriebsangehörigkeit angerechnet werden. Damit ergibt sich auch "ein Monat um Monatsende".

Für Claudia Deterding greift daher auch gleich Satz (1) des BGB-§.


Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, ist die vermeintliche Lösung für Helmut Ehlebracht ... das erscheint mir etwas wenig.


Gruß
Loddar


Bezug
                
Bezug
Kündigungsfristen: EuGH-Rechtsprechung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:02 Di 01.02.2011
Autor: Analytiker

Moin Loddar,

> "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten,
> die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des
> Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

diese Passage aus dem BGB hängt derzeit etwas in der "luft", da aktuelle EuGH-Rechtsprechung festgestellt hat das der § 622 BGB II gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU verstößt. Von daher wird aller Voraussicht nach (siehe auch Mangold-Urteil u.Ä.) diese nationale Norm kippen und bald nicht mehr im BGB kodifiziert sein. :)

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Kündigungsfristen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:01 Di 01.02.2011
Autor: Josef

Hallo Natalie,


> Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
>  
> Die MaxMuster KG muss infolge Arbeitsmangels einigen
> Mitarbeitern gegenüber die Kündigung aussprechen. Den
> betroffenen Mitarbeitern gehen de Kündigungen am
> 15.03.2000 zu.
>  
>
> Bernd Albers, 48 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 16
> Jahren
>  Andrea Bertram, 28 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 6
> Jahren
>  Karl Cholewa, 35 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 3
> Monaten in der Probezeit
>  Claudia Deterding, 24 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 2
> Jahren
>  Helmut Ehlebracht, 50 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 21
> Jahren
>  Dietrich farnholz, 38 Jahre, bei der MaxMuster KG seit 8
> Jahren
>  
> a) Ermiiteln Sie in diesem Zusammenhang das Datum der
> Beendigung des Arbeitsverhältnisses für:

>  aa) Andrea Bertram (2 Monate) 15.05.2010
>   hier sagt mein Lösungsbuch 30.04.2000
>   Wie kommen die darauf?

> Es sind doch 2 Monate
> Kündigungsfrist

[ok] 2 Monate zum Monatsende! = 30.05.2000


>  ab) Claudia Deterding (1 Monat?)
>  hier weiß ich nicht, ob es für unter 25jährige
> andere Bestimmungen gibt

4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Bei Beschäftigungsdauer ab 2 Jahre für verlängerte Kündigungsfristen zählen nur Beschäftigungszeiten ab dem 25. Lebensjahr!


>  ac) Helmut Ehlebracht (3 Monate)

7 Monate zum Monatsende, da seit 21 Jahren Beschäftigungsdauer


>  ad) Dietrich Farnholz (3 Monate)

über 8 Jahre = 3 Monate zum Monatsende


>
> b) zu welchen Datum können
> ba) Bernd Albers
>  bb) Karl Cholewa
> ihr Arbeitsverältnis kündigen?
>  
> Hier denke ich gilt immer 1 Monat oder?

[ok]

4 Wochen zum 15 oder Monatsende


>  Der Arbeitnehmer
> kann doch bestimmt bis zum 15 oder 30 eines Monats
> kündigen oder?
>  

[ok]


Viele Grüße
Josef


Bezug
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