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Personalkosten: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:19 Mi 23.02.2011
Autor: Natalia

Aufgabe
Welche der folgenden Sachverhalte lässt die Personalkosten der Muster KG unverändert?

1. Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
2. Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
3. Erhöhung der Bruttogehälter
4. Senkung des Solidaritätszuschlags
5. Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Unfallversicherung

Lösung: 4

Hallo zusammen,

ich komme mit der o.g. Aufgabe nicht ganz klar.

zu 1.
Hier hat die Muster Kg mehr Personalaufwendungen

zu 2.
Hier wird das Netto mehr.

zu 3.
Brutto erhöht sich ja

zu 4.

Warum hat der Soli keine Auswirkung? Weil das Brutto sich nicht verändert. Ich bin hier vom Netto ausgegangen.

zu 5.
Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist ja nur vom Arbeitgeber zu tragen und wenn er sich erhöht, ist er ja eine Mehraufwendung.

Über eure Hilfe freue ich mich sehr.

LG
Natalia


Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.


        
Bezug
Personalkosten: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:08 Do 24.02.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,

> Welche der folgenden Sachverhalte lässt die Personalkosten
> der Muster KG unverändert?
>  
> 1. Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
>  2. Senkung des Beitragssatzes zur
> Arbeitslosenversicherung
>  3. Erhöhung der Bruttogehälter
>  4. Senkung des Solidaritätszuschlags
>  5. Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen
> Unfallversicherung
>  
> Lösung: 4



> ich komme mit der o.g. Aufgabe nicht ganz klar.
>  
> zu 1.
>  Hier hat die Muster Kg mehr Personalaufwendungen
>  

[ok]

> zu 2.
>  Hier wird das Netto mehr.
>  

[ok]


Der Arbeitgeberzuschuss zur Arbeitslosenversicherung wird geringer.

> zu 3.
>  Brutto erhöht sich ja
>  

[ok]

Der Arbeitgeber muss mehr Lohn zahlen.


> zu 4.
>  
> Warum hat der Soli keine Auswirkung? Weil das Brutto sich
> nicht verändert. Ich bin hier vom Netto ausgegangen.
>  

Die Abzugsbeträge, wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer hat die Abzugsbeträge zu zahlen, nicht der Arbeitgeber.



> zu 5.
>  Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist ja
> nur vom Arbeitgeber zu tragen und wenn er sich erhöht, ist
> er ja eine Mehraufwendung.
>  

[ok]



Viele Grüße
Josef


Bezug
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